Gesundheitsreform 2007-Rabattverträge

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 hat der Gesetzgeber neuerlich Maßnahmen festgelegt, um Geld im Gesundheitswesen zu sparen.
Die Krankenkassen sind autorisiert, mit Arzneimittelherstellern ihrer Wahl Verträge über die Preise bestimmter Arzneimittel zu schließen.
Wenn es zu einem solchen Vertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Hersteller kommt, so müssen vorzugsweise die Arzneimittel dieses Herstellers zu Lasten der entspr. Krankenkasse abgegeben werden.
In diesen Verträgen können sowohl nur einzelne Wirkstoffe eines Herstellers oder aber auch sein gesamtes Sortiment vertreten sein. Das variiert von Kasse zu Kasse.

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Hat z.B. ein Patient der AOK Sachsen bisher Metformin 1000 der Fa. Hexal bekommen, so darf er dies jetzt nicht mehr bekommen, da die AOK mit Hexal keinen Rabattvertrag geschlossen hat.
Stattdessen erhält der Patient jetzt z.B. Metformin 1000 BIOMO.

Gibt es Ausnahmen?

Abweichungen davon darf es nur geben, falls der Hersteller mit seinen Produktionskapazitäten überfordert ist (das Arzneimittel ist nicht lieferbar) oder der Arzt hat durch Setzen des sog. „Aut-idem-Kreuzes“ auf dem Rezept festgelegt, daß nur das Arzneimittel abgegeben werden darf, welches er verordnet hat.

Kann es Veränderungen bei den Rabattverträgen geben?

Die Verträge sind zeitlich begrenzt. Es können jederzeit Wirkstoffe und Hersteller hinzukommen oder wegfallen. Dann ändert sich u.U. auch das Medikament, das der Patient erhalten darf.

Was darf ausgetauscht werden ?

Es dürfen und müssen nur Arzneimittel ausgetauscht werden, die nach Art und Menge des Wirkstoffs gleich sind und die für die Behandlung der gleichen Krankheiten zugelassen sind.
Da die Namen sowie das äußere Erscheinungsbild der Arzneimittel variieren, bedarf es auch großer Sorgfalt des Patienten zu Hause, um Doppeleinnahmen von Arzneimitteln zu vermeiden.

Welche Vorteile hat der Patient?

Einige Arzneimittel sind im Zuge der Aufnahme in die Rabattverträge von der Zuzahlung befreit worden. Die Entscheidung hierüber obliegt den Kassen.

Datum: 26.09.2007 12.55 Uhr


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Datum: 02.10.2006 11.39 Uhr


 
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